„Reisen – es lässt dich sprachlos, dann verwandelt es dich in einen Geschichtenerzähler.“ In diesem Artikel dreht sich alles um meine persönlichen Reiseerfahrungen. Was kannst du tun, um deine Fluggastrechte bei der Airline durchzusetzen? Steht dir auch bei Streik eine Entschädigung zu? Was gibt es für Entschädigung bei Flugausfall? Hier teile ich eigene Erfahrungen, die ich auf meinen Abenteuern rund um die Welt und rund ums Fliegen gesammelt habe. Ich werde dir anhand von zwei Beispielen zeigen, wie du deine Fluggastrechte effektiv durchsetzt. Tauchen wir ein in die aufregende Welt des Reisens!

Ich erläutere die EU-Fluggastrechte und wie du Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge erhalten kannst. Du steckst noch in der Vorbereitung deiner Reise? Dann schaue gerne unter Reiseinspiration & Trends 2023 und Reisevorbereitung & Planung vorbei.

Mittlerweile habe ich schon drei Erstattungen wegen Flugverspätung bekommen: von Flightright, von der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr und einmal direkt von Lufthansa. Die vierte Rückerstattung ist derzeit in Bearbeitung.

Was sind Fluggastrechte?

Fluggastrechte sind Rechte, die Fluggäste haben, um sie vor unvorhergesehenen Problemen und Unannehmlichkeiten während ihrer Flugreisen zu schützen. Diese Rechte können je nach Region und Gesetzgebung variieren, aber insgesamt zielen sie darauf ab, den Passagieren eine gewisse Sicherheit und Entschädigung zu bieten, wenn es zu Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen oder anderen Problemen kommt. Im Folgenden habe ich 5 der wichtigsten Fluggastrechte aufgeführt:

1. Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen: Wenn dein Flug von der Fluggesellschaft annulliert wird oder mehr als eine bestimmte Zeit (ab 3 Stunden bei Ankunft) verspätet ist, kannst du Anspruch auf Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges und den regionalen Gesetzen ab. In der EU beispielsweise können Fluggäste je nach Entfernung des Fluges eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten

2. Betreuungsleistungen: Wenn dein Flug erheblich verspätet ist oder annulliert wurde und du am Flughafen gestrandet sind, hast du Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu können kostenfreie Verpflegung, Erfrischungen, Hotelunterkunft und Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel gehören

3. Recht auf Umbuchung oder Rückerstattung: Wenn dein Flug annulliert wird oder du aufgrund einer Überbuchung nicht mitfliegen darfst, hast du das Recht, entweder auf einen anderen Flug umgebucht zu werden oder eine Rückerstattung des Flugpreises zu erhalten. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, dich über deine Optionen zu informieren

4. Schadensersatz bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck: Wenn deine Gepäckstücke während des Fluges verloren gehen oder beschädigt werden, hast du Anspruch auf Schadensersatz. Dabei ist es wichtig, den Vorfall unverzüglich bei der Fluggesellschaft zu melden und die entsprechenden Schritte einzuleiten, um deinen Anspruch geltend zu machen

5. Nichtbeförderung bei Überbuchung: Wenn du aufgrund einer Überbuchung nicht mitfliegen kannst, hat die Fluggesellschaft die Pflicht, Freiwillige zu suchen, die gegen eine angemessene Entschädigung auf ihren Flug verzichten. Falls keine Freiwilligen gefunden werden, hast du trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung oder eine alternative Beförderung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Fluggastrechte je nach Region unterschiedlich sein können. In der Europäischen Union gelten beispielsweise die EU-Fluggastrechte-Verordnungen, die für Flüge von und in EU-Mitgliedstaaten gelten. Außerhalb der EU können die Fluggastrechte variieren und hängen von den jeweiligen nationalen Gesetzen oder internationalen Abkommen ab.

Wenn du von einem Flugproblem betroffen sind und deine Fluggastrechte geltend machen möchtest, solltest du dich zunächst an die Fluggesellschaft wenden und deine Situation erklären. Falls die Fluggesellschaft nicht angemessen reagiert, gibt es andere Möglichkeiten, um Unterstützung zu erhalten.

Meine persönlichen Reiseerfahrungen – Tipps und Tricks für reibungslose Reisen

Das Reisen ist eine faszinierende Möglichkeit, neue Kulturen zu entdecken, atemberaubende Landschaften zu erleben und wertvolle Erinnerungen zu sammeln. Aber ich möchte dich nicht nur inspirieren, sondern auch praktische Tipps teilen. Reisen per Flugzeug ist heutzutage alltäglich geworden, aber dennoch kann es zu unerwarteten Herausforderungen kommen. Verspätungen, Annullierungen, verlorenes Gepäck und Überbuchungen sind nur einige der Probleme, mit denen Fluggäste konfrontiert werden können. Hattest du schon einmal einen Flugausfall oder eine Flugverspätung? Ich verrate dir, wie du deine Rechte durchsetzen kannst.

Persönliche Erfahrung bei Flugausfall – Zwei Beispiele

Erst Flugverspätung, dann Flugausfall: Nach der Annullierung meines Fluges von Casablanca nach Leipzig ließ mich Lufthansa komplett alleine – und verweigerte anschließend sowohl eine Entschädigung als auch die Erstattung der Kosten. Aber so etwas lasse ich mir nicht gefallen, vor allem wenn ich im Recht bin. So setzte ich meine Fluggastrechte trotzdem durch. Dafür brauchst du gute Nerven, etwas Zeit, und viel Geduld! 🙂

Laut Fluggastrechte-Verordnung stehen Passagieren bei größerer Verspätung und bei Flugannullierung innerhalb der Europäischen Union je nach Strecke festgelegte Ausgleichszahlungen zu. In meinem Fall betrug der Anspruch auf Entschädigung 400 Euro. Möglicherweise bestanden auch zusätzliche Schadensersatzansprüche für Unterkunft und Verpflegung, die ich durch die Annullierungen und Verspätungen hatte. Dafür musste ich 300 Euro ausgeben. Ich hatte also einen Anspruch von insgesamt 700 Euro.

Flug von Casablanca nach Leipzig – Das ist passiert

Im Dezember 2022 wollte ich von Casablanca zurück nach Leipzig fliegen. Es war ein Mitternachtsflug. Als ich am Schalter eincheckte, sagte mir die Mitarbeiterin, dass ich nicht auf diesem Flug gebucht bin, sondern auf dem AirFance Flug nach Paris. Ich fragte, wann dieser Flug startet und ihre Antwort war: „11.20 Uhr“. Ich sollte also nun rund 12 Stunden warten und sogar zweimal umsteigen, statt nur einmal? Ich war etwas aufgebracht, da das alles sehr überraschend kam. Ich checkte meine Mails und tatsächlich: Lufthansa schickte mir eine Stunde vorher eine E-Mail, dass der Flug storniert und ich auf einen anderen umgebucht wurde. Komischerweise checkten aber andere Leute für diesen Flug ein!

Ich hatte zum Zeitpunkt der Annullierung die Möglichkeit, mir den Ticketpreis erstatten zu lassen oder die Umbuchung anzunehmen.

Also blieb mir nichts anderes übrig, als zu warten. Ich war müde, der Flughafen war nicht wirklich einladend und ich wollte nicht die ganze Nacht dort verbringen. Also fuhr ich zum nächstgelegenen Hotel. Der Taxifahrer brachte mich so durcheinander (er wollte die Zahlung in Dollar, warum auch immer), dass ich meinen Koffer vergaß. Nachdem ich dann schon 15 Minuten am Check-in der Rezeption stand fiel es mir auf: Wo ist mein Koffer? Voller Panik lief ich auf die Straße. Da stand er, mitten auf der Straße, vom Taxifahrer abgesetzt… Nach diesem Schock musste ich noch ewig warten, bis ich schließlich das letzte Zimmer des Hotels bekam.

Am nächsten Tag fuhr ich wieder zum Flughafen. Der Flug verlief reibungslos und ich landete in Paris. Von dort sollte ich über München nach Leipzig fliegen. Bei Ankunft in Paris ging es weiter: „Ihr Flug nach München wurde gestrichen.“ Somit wurde ich wieder auf einen Flug nach Frankfurt umgebucht. Da die Flüge von Frankfurt nach Leipzig nur morgens starten, durfte ich noch eine Nacht am Flughafen bzw. in der Nähe verbringen. In Frankfurt bekam ich in einem Messe-Hotel auch das letzte Zimmer. Am nächsten Tag verpasste ich fast noch meinen Flug nach Leipzig, da die Sicherheitskontrolle sehr lange dauerte. Nach 24 Stunden Verspätung kam ich endlich zu Hause an. Was für ein Erlebnis!

Nach der Reise – Hilfe von der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Wie lassen sich nun diese Rechte durchsetzen, wenn die Fluggesellschaft auf stur schaltet? Ich setzte mich zuerst mit Lufthansa in Verbindung. In der ersten E-Mail die ich erhielt stand, dass mein Hinflug keine Verspätung hatte. Ja, das stimmte sogar. Mein Hinflug hatte keine Verspätung, denn es handelte sich um den Rückflug von Marokko. So hatte ich es natürlich auch reklamiert. Nachdem ich das erklärt habe, kam als zweite E-Mail genau das gleiche, und zwar das mein Hinflug keine Verspätung hatte.

Diese E-Mails erhielt ich dann immer wieder, nachdem ich geantwortet habe. Später kapierten sie zwar, dass es um den Rückflug ging, aber sie antworteten immer wieder, dass die Verspätung des Fluges unter drei Stunden lag und es keinen Anspruch auf Schadensersatz gibt. Hofft Lufthansa wohl darauf, so lange ihre Kunden zu nerven, bis diese keine Nerven, Lust und Zeit haben, sich damit auseinanderzusetzen?

Ich ließ mich nicht unterkriegen und irgendwann bot mir Lufthansa eine Kulanzzahlung von 250€ an. Da dies aber nicht mal meine zusätzlichen Kosten deckte, lehnte ich ab. Nach einer kurzen Recherche im Internet stieß ich auf die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr für den öffentlichen Personenverkehr, und stellte einen Schlichtungsantrag. Dieser Verein vermittelt, wenn Passagiere bei Beschwerden keine zufriedenstellende Antwort bekommen.

6 Monate später erhielt ich Antwort von der Schlichtungsstelle, dass meine Forderung in Höhe von 700 Euro von der Deutschen Lufthansa AG anerkannt wurde! 🙂

Wichtig: Bevor die Schlichtungsstelle deinen Fall übernehmen kann, musst du versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft selbst zu klären. Wenn du mit der Antwort nicht zufrieden bist oder gar keine Antwort erhältst, erst dann kannst du kostenlos einen Online-Schlichtungsantrag bei der söp stellen.

Flug von Leipzig nach Dublin – Hilfe von Flightright

Bei unserem Ryanair Flug nach Dublin im November 2022 hatten wir über 3 Stunden Verspätung bei Ankunft. Auch bei Ryanair hatte ich keine Chance, als Privatperson meine Rechte durchzusetzen. Ich wandte mich deshalb an Flightright. Dort musste ich ein paar Angaben machen und Dokumente wie Bordkarten auf der Plattform hochladen. Danach bekam ich eine ID. Flightright kontaktierte mich danach aller paar Wochen/Monate zum Stand der Bearbeitung. Circa 6 Monate später haben wir für zwei Personen insgesamt 500 Euro erstattet bekommen, mit Provisionsabzug für Flightright 333,40 Euro.

Wie kann ich prüfen, ob mir eine Entschädigung zusteht?

Nutze den Entschädigungsrechner von Flightright, um schnell und in Echtzeit herauszufinden, ob du Anspruch auf Entschädigung nach den Europäischen Fluggastrechten hast. Gib Flugnummer, Ticketnummer und Flugdetails ein, um innerhalb von Sekunden Ergebnisse zu erhalten. Flightright überprüft kostenlos deinen Anspruch. Falls du sie beauftragst, die Entschädigung von der Airline einzufordern, erhalten sie eine Erfolgsprovision. Das heißt, erst, wenn deine Forderungen erfüllt werden, bekommt Flightright die Provision, dadurch hast du keinerlei finanzielles Risiko. Die Erfolgsquote wird mit 98% angegeben. Damit kannst du lästige Auseinandersetzungen mit der Airline vermeiden und die rechtlichen Schritte Experten überlassen.

Weiterer Tipp zum Thema Reiserecht: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hilft Menschen aus Deutschland, die Probleme mit einem Unternehmen im EU-Ausland haben und alleine nicht weiterkommen. Alle Dienstleistungen sind gratis!

So klappt es mit der Entschädigung

Es ist frustrierend, wenn deine Reisepläne durch Flugverspätungen oder andere Probleme beeinträchtigt werden. Generell empfehle ich nach meinen Erfahrungen folgendes Vorgehen:

  1. Tickets, Bordkarten und Bestätigung über die Flugverspätung oder den Flugausfall sichern (das ist aber nicht unbedingt erforderlich, da heutzutage sowieso alles digital erfasst ist)
  2. Die Airline schriftlich zur Zahlung einer Entschädigung auffordern
  3. Hat die Airline deine Forderung abgelehnt, kannst du dich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kurz söp, wenden
  4. Bringt auch das nicht den gewünschten Erfolg, solltest du entweder selbst einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt oder die Dienste von kommerziellen Inkassounternehmen wie Flightright in Anspruch nehmen. Bei Erfolg werden 250 bis 600 Euro Entschädigung pro Person abzüglich Provision (in der Regel 20 bis 30 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer) überwiesen. Dafür kümmern sie sich um die weitere Kommunikation mit der Airline und ziehen bei Erfolgsaussichten notfalls vor Gericht

Hier kannst du deine Erstattung geltend machen:

Hast du deine Forderungen an die Airline gestellt, aber keine Zahlung bekommen, kannst du also versuchen, bei diesen Dienstleistern Hilfe zu bekommen:

Du kannst eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung verlangen, wenn dein EU-Flug weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wird. Je nach Flugstrecke können das 250 bis 600 Euro sein. Das gilt übrigens auch für Geschäftsreisende.

Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte-Verordnung

  • Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Ausgleichsansprüche

Kurzstrecke: Flüge bis 1.500 Kilometer250 €
Mittelstrecke: Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometern400 €
Langstrecke: Flüge ab 3.500 Kilometern600 €

Kann die Airline Ansprüche ablehnen?

Die Airline kann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie zum Beispiel Unwetter, Naturkatastrophen und politische Unruhen. In diesen Fällen muss sie allerdings nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Beeinträchtigung für den Fluggast so gering wie möglich zu halten. Bei der IT-Panne im Juli 2024 handelte es sich zum Beispiel um außergewöhnliche Umstände, diese fallen nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung und berechtigen nicht zu einer pauschalen Entschädigungszahlung. 

Fluggastrechte bei Streik

Auch bei Streik steht dir eine Entschädigung zu, wenn das Personal der Fluggesellschaft gegen die eigene Airline streikt. Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Fluggäste auch bei Streik Anspruch auf Entschädigung für ausgefallene oder verspätete Flüge haben, sofern die Airline für die Ursache verantwortlich ist und die Möglichkeit gehabt hätte, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Im März 2024 wurde mein Rückflug von Finnland wegen Streik verschoben, um ganze 3 Tage. Ich habe danach eine Rückerstattung bei Lufthansa beantragt, und auch überraschenderweise ziemlich schnell erhalten (plus die Hotelkosten in Helsinki!)

Laut einer Analyse von Flightright hat Lufthansa den Spitzenplatz bei den Flugausfällen eingenommen. Im ersten Quartal 2024 verzeichnet die Airline mit knapp sechs Prozent stornierter Flüge die schlechteste Bilanz europaweit. Damit liegt Lufthansa deutlich über der zweitschlechtesten Airline KLM. Den dritten Platz in der Stornostatistik belegt Austrian Airlines, gefolgt von Eurowings.

Hast du auch schon Erfahrungen mit Airlines bezüglich deiner Fluggastrechte gesammelt? Hinterlasse mir gerne einen Kommentar, ich würde mich sehr freuen!